Mindestlohn steigt in zwei Schritten
Ab 1. Mai 2022 gilt ein neuer Mindestlohn
12,41 Euro pro Stunde ab 2024
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in zwei Schritten erhöht. Ab dem 1. Mai 2022 steigt er auf 12 Euro pro Stunde. Eine weitere Anhebung auf 12,41 Euro pro Stunde ist für den 1. Januar 2024 beschlossen.
Diese Erhöhung betrifft insbesondere die Gastronomie, in der ab 2024 der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde gilt. Die nächste Anpassung ist bereits beschlossen: Im Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 13 Euro pro Stunde steigen.
Der gesetzliche Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen existenzsichernden Lohn erhalten. Er ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Bekämpfung von Armut.
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